Ab 1. April 2017 ist es so weit. Alle Kassensysteme sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, einen spezifischen Manipulationsschutz eingebaut zu haben und bei FinanzOnline registriert zu sein.
Wird diese gesetzliche Vorgabe vorsätzlich nicht eingehalten, droht eine Strafe von bis zu 5000 Euro. Ausgenommen sind hierbei Unternehmen, die bis Mitte März einen Kassenhersteller oder Kassenhändler zur Umrüstung ihrer Kassensysteme beauftragt haben, da die Verfehlung somit nicht die Schuld der Unternehmen ist.
Es kann sein, dass ein Nachweis nicht sofort durch eine finanzpolizeiliche Kontrolle eingefordert wird, sondern erst im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung erfolgt. Trotzdem wird bei dieser Kontrolle das Datum der Umstellung ersichtlich sein. Ist hier also der 1. April 2017 überschritten, droht eine Strafe.
Deshalb ist eine genaue Dokumentation empfehlenswert.
Diese könnte folgendermaßen aussehen:
- Bestätigung, dass ein Auftrag zur Umstellung der Kasse gegeben wurde.
- Bestätigung, dass die dafür notwendigen Zertifikate angefordert wurden.
- Einholung eines Zeitplans beim Kassenlieferanten, wann die Umstellung erfolgt sein sollte.
- Einholung einer Begründung für eine mögliche Verzögerung der Umstellung im März.
- Nachweis, dass die Registrierkassenpflicht unter Einhaltung der Kassenrichtlinie 2012 erfolgt ist.
- Dokumentation der Umstellung inklusive einer Erklärung der Zeit zwischen dem Umstellungszeitraum und 1. April. Hierbei sollte eine gemeinsame Niederschrift mit dem Kassenhersteller angefertigt werden.
Ihr Kieninger & Lagler Team